Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Stand: 19.8.2022

I. Einleitung

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen der IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH, Luisenstr. 24, 65185 Wiesbaden (im Folgenden: „IZ“) und den Nutzern bzw. Kunden von IZ Research, einem Service der IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Kunden“).
  2. Mit dem Paket »IZ Research« bietet IZ zahlreiche Dienstleistungen für den Bereich der Immobilienwirtschaft an, darunter (nicht abschließend)
    a. die Plattform „IZ Research“, die unter https://app.iz-research.com/ verfügbar ist und derzeit die Anwendungen „Objekte“, „Transaktionen“, „Städte“, „Akteure“, „News“ und die „Wohnmarktanalyse“ (WMA) beinhaltet, alle gemeinsam im Folgenden „IZ-Research-Plattform“,
    b. Apps und E-Paper;
    c. eine Internetseite / Online-Nachrichtenportal (www.iz.de), dessen Inhalte teils frei, teils nur nach kostenloser Anmeldung und teils nur nach Erwerb eines kostenpflichtigen Abonnements (im Folgenden „Paket“) zugänglich sind;
    d. Newsletter;
    e. eine gedruckte Fassung der Fachzeitung „Immobilien Zeitung“ (im Folgenden: „IZ-Printausgabe“) bei Vertragsschluss vor dem 1.6.2022;
    und andere Online-Angebote (gemeinsam im Folgenden die „IZ-Plattform“).
  3. Die IZ-Printausgabe und die IZ-Plattform werden nachfolgend gemeinsam als „IZ-Angebot“ bezeichnet.

 

 

II. Allgemeine Regelungen

§ 1 Anwendungsbereich dieses Abschnitts

Die Bestimmungen dieses Abschnitts finden (soweit nicht anders angegeben) für jede Nutzung des IZ-Angebots Anwendung, d.h. unabhängig davon, ob die Nutzung nach Registrierung eines Nutzerkontos kostenlos oder nach Erwerb des Paketes »IZ Research« kostenpflichtig erfolgt.

 

 

§ 2 Urheberrechte

  1. Die Inhalte des IZ-Angebots sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen, interaktiven Anwendungen oder Bildmaterial, ist nur innerhalb der gesetzlichen Schrankenbestimmungen zulässig.
  2. Jede darüber hinausgehende – auch auszugsweise – Nutzung der Inhalte, insbesondere jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung etc. zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken, also auch eine Speicherung in Datenbanksystemen im gewerblichen Betrieb, eine Veröffentlichung im Inter- oder Intranet sowie eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der IZ. Für die Nutzung der Inhalte der IZ-Research-Plattform gilt abweichend der Nutzungsumfang gemäß Abschnitt III, § 6 („Lizenzen und Nutzungsrechte“).
  3. Entsprechende Rechte, insbesondere das Recht zur Nutzung von einzelnen Inhalten des IZ-Angebots zu kommerziellen Zwecken, können gemäß den Angaben unter www.iz.de/service/artikellizenz entgeltlich erworben werden.

 

§ 3 Haftung

  1. IZ versichert, ihre Verpflichtungen nach diesem Vertrag mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.
  2. IZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet IZ unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. IZ haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), sowie der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungsgehilfen der IZ.

 

§ 4 Missbräuchliche Nutzung und Sicherheit

  1. Wird das IZ-Angebot missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, ist IZ berechtigt, die Leistungen für den Kunden jederzeit zu sperren oder einzustellen. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung bzw. Einstellung unterrichtet und kann die Aufhebung der Sperrung bzw. Einstellung verlangen, wenn kein Missbrauch vorliegt.
  2. Der Kunde unterlässt jedwede Handlung, die geeignet ist, den Betrieb der IZ-Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
    a. die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien über das IZ-Angebot, insbesondere die IZ-Plattform;
    b. die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung des IZ-Angebots, insbesondere der IZ-Plattform;
    c. das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des IZ-Angebots, insbesondere der IZ-Plattform, erforderlich ist.

 

 

§ 5 Verfügbarkeit

  1. Die IZ-Plattform wird dem Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt. IZ ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Plattform dauerhaft anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die IZ einen Einfluss hat. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht realisierbar ist. IZ bleibt es insbesondere unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsproblemen und aufgrund von Ereignissen, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise einzuschränken. IZ wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere Leistungseinschränkungen erforderlich sein, wird IZ den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer von geplanten Beeinträchtigungen zuvor unterrichten.
  2. IZ behält sich vor, die technischen Standards und Sicherheitsmerkmale zu ändern, sofern die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient, die Änderung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist oder mit der Änderung keine für den Kunden erheblichen Nachteile verbunden sind. Ein Anspruch des Kunden auf Schaffung oder Aufrechterhaltung bestimmter Funktionalitäten besteht nicht.

 

§ 6 Kostenlose Nutzung des IZ-Angebots

  1. Mit bloßer Registrierung des Kunden erhält dieser einen kostenlosen Zugang zum IZ-Angebot, insbesondere zur IZ-Plattform, mit stark eingeschränktem Leistungsumfang. Auf den Zugang oder bestimmte Leistungsmerkmale besteht seitens des Kunden kein Anspruch.
  2. Der Leistungsumfang dieses kostenlosen Zugangs kann durch IZ jederzeit und ohne Vorankündigung oder Begründung eingeschränkt werden.
  3. Für den kostenlosen Zugang gelten im Übrigen die Regelungen des Abschnitts III. entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass eine Vergütung nicht zu zahlen ist und eine feste Vertragslaufzeit nicht besteht, sondern der Zugang jederzeit durch beide Parteien ordentlich kündbar ist.

 

§ 7 Datenschutz

  1. Die IZ nimmt den Schutz der persönlichen Daten ihrer Kunden sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze (u.a. DSGVO; BDSG).
  2. Zu beachten in diesem Zusammenhang sind die Hinweise zum Datenschutz, abrufbar unter https://www.iz-research.com/privacy-policy.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. IZ behält sich gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung (gleich aus welchem Rechtsgrund) mit dem Kunden vor. IZ verpflichtet sich jedoch die nach dem vorstehenden Satz zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt und der Kunde die Freigabe verlangt. Die Bestimmung der freizugebenden Produkte ist IZ vorbehalten.

 

§ 9 Sonstige Regelungen

  1. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wiesbaden.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist Wiesbaden, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
  4. IZ kann die Vertragsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als vom Kunden genehmigt. IZ wird dem Kunden mit der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern IZ ausdrücklich per Textform zugestimmt hat.
  7. Die Geltung der Vorschriften aus § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Satz 2 BGB wird für Verträge mit Unternehmern ausgeschlossen.
  8. Beim Versand von Waren geht die Leistungs- und Preisgefahr mit Übergabe der Waren an das mit der Ausführung der Versendung beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.

 

III. Kostenpflichtige Angebote

§ 1 Vertragsschluss

  1. Die Pakete »IZ Research« und die „Power-Pakete“ (im Folgenden »Power«) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Ein Vertragsschluss über das Online-Angebot ist nicht möglich.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Online-Angebot der IZ oder in sonstiger Weise mit IZ in Kontakt zu treten. Anschließend wird dem Kunden ein Bestellformular/Angebot zur Verfügung gestellt. Mit Übersendung des unterzeichneten Bestellformulars/Angebots an IZ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die IZ ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt, die IZ das von dem Kunden gebuchte Paket zur Nutzung freischaltet oder (sofern früher) wenn die erste Ausgabe der IZ-Printausgabe beim Kunden eintrifft.

 

§ 2 Leistungen der IZ

  1. Das Paket »IZ Research« enthält bei Vertragsschluss vor dem 1. Juni 2022 die IZ-Printausgabe im Umfang des gewählten Paketes. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders angegeben, ab der nach Vertragsschluss nächsterreichbaren Ausgabe. Die IZ gewährt dem Kunden im Umfang des Paketes »IZ Research« zudem Zugang zu den Inhalten der IZ-Plattform einschließlich der IZ-Research-Plattform.
  2. Das Paket »IZ Research« ermöglicht einer bestimmten Anzahl von Nutzern aus dem Unternehmen des Kunden Zugang zur IZ-Plattform. IZ stellt dem Kunden für jeden Nutzer eine eigene, personenbezogene Zugangsmöglichkeit zur Verfügung („Einzelnutzerzugänge“; sog. „named user“-Prinzip).
  3. Die Digitalleistung der „Wohnmarktanalyse“ kann im Rahmen des Paketes »IZ Research« sowie im Rahmen der auf iz-research.com angebotenen Pakete »Power« bezogen werden. Hierzu stehen je nach Paket monatliche Kontingente zum Abruf zur Verfügung.
  4. »Power« bietet als Einzelleistung ausschließlich Zugang zu den im Paket enthaltenen Kontingenten der Digitalleistung der Wohnmarktanalyse, nicht auch zu den Inhalten der IZ-Plattform einschließlich der IZ-Research-Plattform.
  5. Die IZ ist bezüglich der IZ-Plattform, insbesondere bezüglich der IZ-Research-Plattform, zu Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen des Leistungsumfangs berechtigt, sofern hierdurch der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Soweit diese Änderungen zu einer wesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führen, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung berechtigt. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag mit dem geänderten Leistungsumfang fortgeführt.
  6. Die Inhalte der IZ-Research-Plattform ermöglichen dem Kunden teils die Vornahme eigener Marktanalysen auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen. Dem Kunden ist bekannt, dass die von IZ bereitgestellten Daten teils auf öffentlich zugänglichen oder der IZ durch Dritte mitgeteilten und nicht verifizierbaren Daten und Informationen, aber auch auf Schätzungen, Vorhersagen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhen, die von tatsächlichen Werten der Vergangenheit und der Gegenwart sowie von Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Die von IZ zur Verfügung gestellten Ergebnisse können daher nur ein Hilfsmittel für eigene Entscheidungen des Kunden sein.
  7. Sofern eine zeitlich und/oder inhaltlich begrenzte und/oder vergünstigte Nutzung des IZ-Angebots zu Testzwecken vereinbart wird, wird der konkrete Funktions- und Leistungsumfang durch das jeweilige Angebot festgelegt. Ein Anspruch auf Nutzung bestimmter Funktionalitäten besteht während des Testzeitraums nicht.
  8. Die Lieferung der IZ-Printausgabe erfolgt durch die IZ oder einen von der IZ ausgewählten Dienstleister an die bei der Bestellung oder später dem Verlag angegebene Lieferadresse.

 

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht an IZ zu zahlen.
  2. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Der Kunde hat diese sicher zu verwahren und den Zugriff Dritter auf die Zugangsdaten durch angemessene Maßnahmen zu verhindern. Die Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt. Der Kunde wird die Nutzer, welche im Rahmen der vereinbarten Lizenzen personengebundene Zugangsdaten erhalten, in gleichem Umfang zur sicheren Verwahrung und Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten verpflichten.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, Teile seiner Digitalzugänge, insbesondere im Rahmen einer Firmenlizenz, weiterzugeben bzw. weiter zu veräußern an Dritte, die nicht dem Unternehmen angehören (sog. Franchise-System).

 

§ 4 Preise; Preiserhöhung; Abrechnung

  1. Die Vergütung für Leistungen von IZ richtet sich nach den jeweils für das Paket »IZ Research« oder »Power« angegebenen Preisen.
  2. Alle Preise in den Paketen »IZ Research« und »Power« verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Entgelte sind vor Beginn der Vertragslaufzeit für die gesamte jeweilige Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig.
  4. Soweit IZ den Leistungsumfang der IZ-Plattform für das vom Kunden gewählte Paket mehr als nur unwesentlich erweitert, ist IZ dazu berechtigt, die Preise angemessen, nämlich im Verhältnis der eingetretenen Erweiterung, zu erhöhen. Für das Paket »IZ Research« liegt insbesondere dann eine wesentliche Erweiterung des Leistungsumfangs vor, wenn neue Datenbanken in das Paket einfließen und/oder die bestehenden Datenbanken in ihrem Inhalt oder Nutzungsumfang wesentlich erweitert wurden und dies über eine neue Hauptversionsnummer (major release) angezeigt wird.
  5. Darüber hinaus ist IZ zu Preiserhöhungen berechtigt, soweit diese der bei IZ eingetretenen Kostensteigerungen für die Herstellung und Bereitstellung der Produkte, insbesondere für die Herstellung, den Druck und den Versand der IZ-Printausgabe einschließlich enthaltender Beilagen, die Unterhaltung, Wartung und Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen und personellen Infrastruktur oder für die Lizenzierung von Werken Dritter entsprechen. Etwaige, bei der IZ eingetretene Kostenersparnisse sind zu berücksichtigen.
  6. Preiserhöhungen (gemäß Absatz 4 und/oder 5) werden zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums (Beginn der nächsten Vertragslaufzeit, siehe Abs. 3) nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung berechtigt. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.
  7. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, Bankeinzug oder einer anderen, von IZ jeweils angebotenen und vom Kunden gewählten Zahlungsmethode. Bei Zahlung per Bankeinzug hat der Kunde ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von durch den Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
  8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er IZ zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
  9. Sofern der Kunde eine Zahlung auf Rechnung wählt, ist IZ berechtigt, in Einzelfällen eine Bonitätsabfrage durchzuführen. Diese kann auch nach Vertragsschluss durchgeführt werden. Sofern sich ein negatives Ergebnis ergibt, ist IZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Eine Aufrechnung von Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit Forderungen gegen IZ zulässig, die bereits rechtskräftig festgestellt oder von IZ anerkannt oder nicht bestritten wurden.

 

§ 5 Laufzeit, Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der vom Kunden bei Bestellung des Paketes »IZ Research« gewählten Laufzeit (jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Vertragslaufzeit). Bei Bestellungen des Paketes »Power« beträgt die Laufzeit 12 Monate.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) gekündigt wird. Der Verlängerungszeitraum entspricht jeweils der ursprünglichen Vertragslaufzeit.
  3. Das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Parteien wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages verletzten. Eine wesentliche Pflichtverletzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt oder wenn eine missbräuchliche Nutzung der IZ-Plattform, insbesondere der IZ-Research-Plattform erfolgt. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn wiederholt und trotz Aufforderung durch IZ, dies zu unterlassen, mehr Nutzer auf die IZ-Plattform zugreifen, als die erworbene Lizenz erlaubt, oder wenn eine Weitergabe der aus der IZ-Plattform stammenden Daten an Dritte im Sinne des § 6 Abs. 4 dieser Vereinbarung erfolgt.
  4. Eine Kündigung außerhalb der gewählten Laufzeit (vorzeitige Kündigung) ist möglich. Die IZ behält sich für diesen Fall vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Die Gebühr beträgt 25% der vertraglich vereinbarten Jahresvergütung.

 

§ 6 Lizenzen und Nutzungsrechte

  1. Das Paket »IZ Research« umfasst eine bestimmte Zahl an Einzelnutzerzugängen für das Unternehmen des Kunden. Dabei handelt es sich jeweils um eine personenbezogene Lizenz (named-user), die nur den namentlich benannten Nutzer dazu berechtigt, die IZ-Plattform zu nutzen. Die Zugangsdaten sind personalisiert. Es ist untersagt, diese an Dritte weiterzugeben.
  2. Die Nutzung der Einzelnutzerzugänge ist nur innerhalb eines Unternehmens des Kunden zulässig. In der vereinbarten Anzahl kann der Zugang zur IZ-Plattform durch mehrere Einzelnutzer auch zeitgleich eingesetzt werden.
  3. IZ räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages lediglich ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die IZ-Plattform und deren Anwendungen / Datenbanken (inklusive der individuell erstellten Dateien / Reports in digitaler und gedruckter Form) zu nutzen.
  4. Der Kunde darf die ihm im Rahmen der IZ-Research-Plattform bereitgestellten Daten auf eigenen Speichermedien speichern, in eigene Datenbanken, Marktanalysen und sonstige Auswertungen einfließen lassen und auch zur Beratung eigener Kunden verwenden. Der Kunde ist im Übrigen nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten und sonstigen Inhalte in anderer Weise zu nutzen, als dies vertraglich vereinbart und von der IZ-Plattform vorgesehen ist, insbesondere ist das Extrahieren von über reine Daten hinausgehenden Informationen (zum Beispiel Presseartikel und Bilder) nur im gesetzlichen zulässigen Umfang erlaubt.
  5. Insbesondere unzulässig ist eine Nutzung der im Rahmen der IZ-Research-Plattform bereitgestellten Inhalte, Daten und sonstigen über die IZ-Plattform erzeugten Ergebnisse zum Aufbau oder zur Ergänzung einer eigenen Datenbank (gleich ob kommerziell oder nicht-kommerziell), die öffentlich zugänglich gemacht wird und/oder mit der IZ-Research-Plattform in Wettbewerb steht.
  6. IZ ist berechtigt, die Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von Inhalten zu entfernen.

 

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Dem Kunden ist bewusst, dass die im Rahmen der IZ-Research-Plattform bereitgestellten Daten teils auf öffentlich zugänglichen oder der IZ durch Dritte mitgeteilten und nicht verifizierbaren Daten und Informationen, aber auch auf Schätzungen, Vorhersagen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhen, die von den tatsächlichen Werten der Vergangenheit und der Gegenwart sowie von Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. IZ haftet daher nicht für Entscheidungen des Kunden, die dieser auf Grundlage der Daten in den IZ-Research-Plattform getroffen hat und die sich im Nachhinein als fehlerhaft oder ungenau herausstellen.
  2. Für den Verlust von durch den Kunden bei Nutzung der IZ-Research-Plattform erzeugten Daten oder individuellen Reports (Excel-Sheets etc.) haftet IZ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, ausreichende Datensicherung (z.B. durch lokale Speicherung) durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  3. Bezüglich der Haftung der IZ gelten die Regelungen in Abschnitt II, § 3. Auf die Zugänglichmachung der IZ-Plattform finden im Übrigen die Vorschriften des Dienstvertragsrechts nach §§ 611 ff. BGB Anwendung.